Hallo liebes Klosterforum,
wie wird man Mönch? Das ist meine schlichte Frage an euch. Ich spiele zwar nicht selbst mit dem Gedanken, Mönch zu werden, hab aber einen Bekannten, der ins Kloster gehen möchte.
Vielen Dank,
Kasimir
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Hallo liebes Klosterforum,
wie wird man Mönch? Das ist meine schlichte Frage an euch. Ich spiele zwar nicht selbst mit dem Gedanken, Mönch zu werden, hab aber einen Bekannten, der ins Kloster gehen möchte.
Vielen Dank,
Kasimir
will er wirklich mönch werden, oder käme auch eine andere form des geweihten lebens in frage? regularkanoniker, mönch, mendikant - alle diese gemeinschaften haben klöster. und dazu gibt es jeweils verschiedene gemeinschaften.
am besten wäre es, wenn sich dein bekannter direkt melden würde (gerne auch per e-mail bei mir), da die wege recht unterschiedlich sein können.
grüße
siard
Lieber Siard
mich würde auch sehr interessieren, wie sich denn die einzelnen Wege unterscheiden und was das im einzelnen bedeutet: Regularkanoniker, Mönch, Mendikant. Vielleicht könntest du es hier im Forum erklären. Ich glaube, ich bin nicht der einzige, der wissbegierig ist.
Vielen Dank,
Uwe
hallo!
zuerst die verschiedenen richtungen (grobe einteilung):
es gibt teilweise große regionale unterschiede!
regularkanoniker:
augustinus-regel, verbinden seelsorge, wissenschaft und klosterleben.
die mitglieder sind im normalfall priester.
stabilitas loci, d.h. man tritt in ein bestimmtes kloster ein, keine versetzung gegen den eigenen willen.
orden: augustiner-chorherren, prämonstratenser-chorherren und andere (siehe wikipedia)
mönche (im engeren sinne):
benediktus-regel, kontemplation, später auch wissenschaft, in manchen regionen (besonders österreich) auch seelsorge. ursprünglich gab es kaum priester.
stabilitas loci (s.o.)
orden: benediktiner, zisterzienser, trappisten, karthäuser (eremiten) und andere.
mendikanten (bettelmönche):
augustinus-regel oder eigene regel
besonders auf armut ausgerichtet, später auch wissenschaft, manche auch seelsorge, ursprünglich gab es kaum priester, teilweise wird eine reduktion des priesteranteils angestrebt.
provinzialsystem, versetzungen sind normal.
orden: dominikaner, franziskaner (mit den "unterarten"), karmeliten und augustiner-eremiten (heißen heute augustiner) und andere.
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regularkleriker:
hoher priesteranteil.
provinzialsystem, versetzungen sind normal.
orden: jesuiten, theatiner, legionäre christi und andere.
weitere neuere gemeinschaften habe ich hier erstmal nicht einbezogen.
auf nachfrage auch genauere auskünfte
Geändert von Siard (04.11.2009 um 20:39 Uhr)
regionale unterschiede spielen oft eine gewichtige rolle, so haben österreichische zisterzienser in der art ihres lebens oft mehr mir deutschen regularkanonikern gemeinsam, als mit deutschen mitgliedern ihres ordens.
das leben in einem der österreichischen stifte (mit zumindest fast ununterbrochener geschichte) ist deutlich anders, als man sich das leben vorstellt, nachdem man mit beuroner benediktinern ("retortenbenediktiner") oder ähnlichen gemeinschaften zu tun hatte.
im prinzip gilt überall, das jemand der in ein kloster eintreten möchte, sich zuerst die infrage kommenden häuser ansieht und dort jeweils einige tage verbringen sollte. je mehr man sich umhört, desto besser - das hilft gegen unliebsame überraschungen.
außerdem sollte man diese zeit nocheinmal nutzen, seine berufung zu überprüfen (habe ich eine berufung zum klosterleben? wenn ja, für was für eine gemeinschaft und für welche tradition?).
wenn man zu dem schluß kommt, in ein bestimmtes haus bzw. in einen bestimmten orden eintreten zu wollen, so erbittet man die aufnahme.
wie das ganze genau abläuft weicht etwas voneinander ab, aber grundsätzlich wird man, wenn die erste hürde genommen ist, ersteinmal kandidat (postulant etc.). nach einer gewissen zeit (diese hängt vom eigenrecht, der intensität der vorherigen kontakte und natürlich von einem selbst ab) und man die nötigen voraussetzungen erfüllt, wird über eine zulassung zum noviziat entschieden. das noviziat muß mindestens ein, darf jedoch höchstens zwei jahre dauern. (voraussetzungen zur zulassung und abdere bestimmungen siehe: Codex des Kanonischen Rechtes - IntraText und folgende)
[fortsetzung folgt]
das noviziat beginnt mir der einkleidung (falls üblich) und ist in einem dafür zugelassenen haus zu verbringen. im noviziat bekommt man unterricht und lebt sich weiter in die gemeinschaft ein. man lernt etwas über den orden (und das haus), die (eigen-)liturgie und die kirchenrechtlichen bestimmungen, die einen betreffen. natürlich gehört auch die vertiefung der spiritualität dazu, die ordensregel und so manches andere (das hängt natürlich alles vom orden bzw. haus und dem novizenmeister ab). man kann das noviziat jederzeit verlassen, ohne rechtliche folgen.
schon im noviziat ist man gehalten sich an alle bestimmungen zu halten, auf die man sich mit der profeß verpflichtet.
dazu gehören ein leben nach den evangelischen räten (gehorsam, armut, ehelose keuschheit), der besuch der liturgie und ggf. das tragen des ordensgewandes. außerdem ist man gehalten sich um eine vertiefung der eigenen berufung und spiritualität zu kümmern (z.b.: lectio divina).
wenn das noviziat zwei jahre umfasst, so kann man im zweiten jahr oft schon das studium der theologie an einer hochschule beginnen (bei regularkanonikern meist üblich).
nach der üblichen zeit kann man auf beschluß des kapitels (oder der entsprechenden einrichtung) zur zeitlichen profeß zugelassen werden.
(wenn das noviziat üblicherweise ein jahr dauert, kann die zeit auf eigenen wunsch oder auf den des kapitels bis auf zwei jahre verlängert werden).
es gelten auch hier die bestimmungen des allgemeinen kirchenrechts und die des eigenrechts.
[fortsetzung folgt]
Hallo Siard,
kannst du vielleicht etwas genauer erklären, was sich hinter dem Begriff evangelische Räte verbirgt und woher der Name kommt? Wenn ich ihn so lese, dann assoziiere ich evangelische Kirche, aber das liegt sicher völlig neben der Sache.
Vielen Dank,
Marcus
hier eine knappe auskunft dazu:
unter den "evangelischen räten" versteht man in der westkirche ehelose keuschheit, armut und gehorsam.
„evangelisch“ bedeutet hier „den evangelien gemäß“. die räte sind nicht für alle christen empfohlen, sondern nur für die dazu berrufenen.
wer eine profeß ablegt verpflichtet sich (auf zeit oder lebenslang) auf diese drei lebensweisen.
ehelose keuschheit, abgeleitet aus Mt 19,12
alle christen sind zur keuschheit verpflichtet, es gibt auch eine eheliche keuschheit. bei den weltpriestern entspricht der zölibat der ehelosen keuschheit. es geht, unter anderem, um sexuelle enthaltsamkeit.
armut, abgeleitet aus Mt 19,21
die ausgestaltung der armut variiert je nach orden, haus und historischer situation. grundsätzlich gilt, nach ablegung der feierlichen (ewigen) profeß hat man kein eigentum mehr und kann auch keines mehr erwerben (z. t. auch staatliches recht).
gehorsam, abgeleitet aus Mt 20,26
das heißt, daß man der "befehlsgewalt" des höheren oberen (z.b. abt oder bischof) untersteht und natürlich auch den gebräuchen und erfordernissen der gemeinschaft.
bei den prämonstratenser-chorherren z.b. legte man ursprünglich nur das gelübde des gehorsams ab, da man der meinung war, daß armut und ehelose keuschheit darin enthalten waren.
die drei knoten in der kordel des franziskanischen habits (ordensgewands) bedeuten eben jene drei räte (vgl. franziskanische tugenden).
Geändert von Siard (24.11.2009 um 19:25 Uhr)
Danke, das ist verständlich erklärt. Jetzt habe ich allerdings noch eine Frage zum Noviziat und zur Profeß. Du schreibst, man kann das Noviziat jederzeit ohne rechtliche Folgen verlassen. Wenn man die Profeß abgelegt hat, dann ist ein "Austritt" aus dem Kloster bzw. Orden nicht mehr ohne weiteres möglich? Aber vielleicht hab ich mit meiner Frage auch deinen Ausführungen vorgegriffen (Fortsetzung folgt ja noch) . Denn das mit der Profeß ist mir noch unklar.
Liebe Grüße,
Marcus
leider bin ich bisher noch nicht dazu gekommen, ich bitte um entschuldigung.
hier eine antwort auf deine frage.
es geht hier in erster linie um kirchenrechtliche angelegenheiten, die aber durchaus zivilrechtliche folgen haben können.
mit der profeß schließt man einen regulären vertrag, in dem man sich dem kloster, bzw. dem orden gegenüber zu bestimmten dingen verpflichtet, mit dem aber auch das Kloster (oder der orden) bestimme verpflichtungen übernimmt.
dies gilt natürlich besonders eine rolle bei der ewigen profeß.
bei der zeitlichen profeß verpflichtet man sich (i.d.r.) für drei jahre auf die evangelischen räte, bindet sich an das haus (den orden) und legt die verwaltung seines besitzes in die hände des hauses (des ordens). auch bei der wahl des aufenthaltsortes unterliegt man ggf. den anweisungen der oberen.
nach ablauf der festgelegten zeit, kann man ohne weiteres das kloster verlassen. will man in der laufzeit verlassen, muß man einen antrag stellen, dem der leiter des klosters (ordens) entsprechen kann. es heißt im Can. 688, daß dieser antrag aus schwerwiegenden gründen gestellt werden kann.
in der ewigen (feierlichen) profeß verpflichtet man sich ohne zeitbeschränkung auf die oben genannten vorschriften, der eigene besitz geht an das kloster (den orden) über, dieses ist aber auch endgültig verpflichtet, für den unterhalt zu sorgen (auch evtl. schulden zu übernehmen). kleriker sind jetzt in den orden inkardiniert.
ein austritt ist nur aus "sehr schwerwiegenden, vor Gott überlegten Gründen" zu erbitten! (Can. 691) die genehmigung eines solchen antrags obliegt dem heiligen stuhl! (bei bischöflichem recht dem bischof) eine genehmigung kann bei klerikern nur erfolgen, wenn diese in eine diözese übernommen werden.
wird ein austrittsindult erteilt (also der austritt angenommen) und vom antragsteller nicht zurückgewiesen, so ist dieser von den gelübden dispensiert (sie werden also quasi ausgesetzt) und aus den verpflichtungen der profeß entlassen.
wegen der sonstigen rechtlichen folgen eines verlassen des klosters (des ordens) ohne genehmigung (ehehindernis, weihehindernis, exkommunikation) muß ich nochmal jemanden zu rate ziehen, da ich da nicht ganz firm bin (das kann allerdings noch dauern).
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