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  1. #11
    Siard ist offline Benutzer
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    Standard Update "Fugitivus"

    "fugitivus" heißt "entflohener", wenn man ohne austrittsindult ein kloster (einen orden) verläßt, so kann man nicht kirchlich heiraten oder geweiht werden, da die gelübde ein ehe- bzw. weihehindernis darstellen. der versuch einer eheschließung zieht automatisch den ausschluß nach sich, was allerdings bedeutet, daß man die rechte verliert, an die pflichten aber gebunden bleibt.

  2. #12
    Siard ist offline Benutzer
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    Standard Die Profeß

    nachdem ein noviziat gültig absolviert wurde, ist der novize zur zeitlichen profeß zuzulassen.

    die zeitliche (oder auch einfache) profeß ist für die zeit abzulegen, die im eigenrecht bestimmt ist, das sind i.d.r. drei jahre (es gibt gemeinschaften, die drei mal ein jahr ablegen). sie darf (bis zur ewigen profeß) nicht kürzer als drei jahre und nicht länger als sechs jahre sein (in ausnahmefällen bis zu neun jahren).

    zur gültigkeit ist erforderlich:

    mindestalter von 18 jahren, ein gültiges noviziat, vorliegen einer frei erteilten zulassung, daß "sie ausdrücklich und ohne Zwang, schwere Furcht oder Täuschung abgelegt wird", und vom rechtmäßigen oberen (oder ggf. dessen beauftragtem) entgegengenommen wird.

    wird keine ewige profeß beantragt, oder keine weitere zeitliche ablegung der profeß vereinbart, so scheidet man mit ablauf der zeit aus dem orden (und den verpflichtungen) aus.

    nach dieser zeit kann der bewerber einen antrag auf ablegung der ewigen profeß stellen, dazu muß er mindestens 21 jahre alt sein und mindestens drei jahre zeitliche profeß hinter sich haben.

    Wird er zur ablegung der feierlichen (ewigen) profeß zugelassen, so bindet er sich endgültig an den orden (das haus) [übertritte sind natürlich möglich], kleriker werden in den orden inkardiniert (sie gehören nicht mehr ihrer diözese an).

    die profeß (einfach oder feierlich) ist ein öffentlicher akt, besonders die feierliche findet öffentlich in einer messe (oft pontifikalamt) statt.

    in der feier wird (auf dem altar) die profeßurkunde unterschrieben, die die verpflichtung auf die evangelischen räte und den zeitraum der dauer enthält.

    bei der zeitlichen profeß handelt es sich um eine relativ junge, aber sehr vernünftige vorschrift. früher wurde die (ewige) profeß gleich nach ablauf des noviziats abgelegt.

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