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  1. #1
    Gast ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Abt im Kloster

    Hallo,

    mich würde interessieren, wie der Abt bestimmt wird. Wird er vom Orden eingesetzt oder wird er gewählt. Wie lange? Auf Lebenszeit, oder gibt es Befristungen? Und was ist in Klöstern, wo e keinen Abt gibt? Oder ist immer ein Abt da, auch wenn das Kloster nicht Abtei heißt?

    Danke

    Sabine

  2. #2
    Siard ist offline Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Gast Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mich würde interessieren, wie der Abt bestimmt wird. Wird er vom Orden eingesetzt oder wird er gewählt. Wie lange? Auf Lebenszeit, oder gibt es Befristungen? Und was ist in Klöstern, wo e keinen Abt gibt? Oder ist immer ein Abt da, auch wenn das Kloster nicht Abtei heißt?

    Danke

    Sabine
    ein abt wird normalerweise vom kapitel (das sind die angehörigen des klosters mit ewiger profess) gewählt. üblich sind heute wahlen auf sechs oder zwölf jahre, manchmal auch ohne begrenzung (lebenszeit).
    [administratoren können eingesetzt werden, wenn es den entsprechenden institutionen angezeigt erscheint (schwerwiegende gründe).]

    ein kloster kann zu einer abtei erhoben werden, dazu bedarf es einer bestimmten anzahl von ewigprofessen (näheres regelt das kirchen-, bzw. das jeweilige eigenrecht).
    [wird eine ehemalige abtei weniger als 100 jahre nach dem tod des letzten professen wieder besiedelt, so bleibt sie abtei, eine abtwahl kann aber nicht erlaubt sein]

    wenn ein kloster einen (regierenden) abt hat, ist es auch eine abtei, allerdings muß es nicht unbedingt als abtei bezeichnet werden. in österreich werden bestimmte abteien nahezu ausschließlich als "stift" bezeichnet (Geras [o.praem.] Heiligenkreuz [o.cist., ]Klosterneuburg [can. reg.], Melk [osb], etc.], andere abteienwerden allgemein nur als kloster bezeichnet.
    abteien sind immer klöster, klöster aber nicht immer abteien.
    abteien sind grundsätzlich exemt, das heißt, sie unterstehen direkt dem papst.

    es gibt noch andere höhere obere, als äbte. z.b. regierende prioren bei selbständigen klöstern, die (noch) nicht die voraussetzungen zur abtei erfüllen. pröbste bei den regular- und säkularkanonikern (bei den augustiner chorherren in österreich sind die pröbste gleichzeitig lateranensische äbte).
    es gibt auch noch andere ämter, je nach orden.


    abteien gibt es vorallem (nicht nur) bei den augustiner-chorherren, den prämonstratenser-chorherren, den benediktinermönchen und den zisterziensermönchen.

    die franziskaner beispielsweise kennen keine äbte.

    alle angaben beziehen sich auf die römisch-katholische kirche.

    grüße
    siard

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